Überwachungsbed. Abfall

SORTIER-INFO FÜR GEFÄHRLICHE ABFÄLLE

Nachfolgend sind die am häufigsten anfallenden Sorten aus dem Baubereich aufgeführt.
Eine Vermischung dieser einzelnen Sorten sollte, wenn möglich, vermieden werden.
Bei einer Vermischung fallen zusätzliche Sortierungs- und Wiegekosten an.

Altholz behandelt A 4  

  • Holzfachwerk und Dachsparren,
  • Fenster, Außentüren, gestrichene Innentüren, gestrichene Möbel,
  • Hölzer mit schädlichen Anhaftungen (Kleber, Teer, z. B. Parkett),
  • Imprägnierte Hölzer aus Außenbereich (Jägerzaun, Gartenhütte,Gartenmöbel)
  • verbranntes Holz

Glas- und Steinwolle (Verpackung nur in Gewebesäcken mit Aufdruck)
Asbesthaltige Baustoffe (Eternit, Entsorgung nur in Big Bags verpackt)

GLAS/STEINWOLLE und ABSBESTHALTIGE BAUSTOFFE DÜRFEN NICHT
UNVERPACKT IN DEN CONTAINER GEWORFEN WERDEN.
FÜR DIESE ABFÄLLE BESTEHT EIN VERMISCHUNGSVERBOT MIT ANDEREN
ABFÄLLEN. BEI ZUWIDERHANDLUNG KANN EINE ABWEISUNG DES CONTAINERS ODER EINE NACHSORTIERUNG ANGEORDNET WERDEN, WAS MIT WEITEREN KOSTEN VERBUNDEN IST.
IN BESONDERS SCHWEREN FÄLLEN KANN EIN BUSSGELD ANGEORDNET
WERDEN.

Straßenaufbruch teerhaltig

Alle oben aufgeführten Sorten sind gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gefährliche Abfälle.
Beim Transport dieser gefährlichen Abfälle sind kostenpflichtige Transportpapiere in Form von Begleit- und Übernahmescheinen auszustellen, desweiteren wird eine
Annahmegebühr und SAA-Gebühr erhoben.